Kosten
Gute Strafverteidigung kostet Geld, die Kosten sollten allerdings auch fair sein. Mir ist wichtig, mit Ihnen von Anfang an transparent über die möglichen Kosten zu sprechen und eine angemessene Lösung zu finden.
In einem unverbindlichen und kostenfreien ersten Telefongespräch können Sie mir gerne Ihr Anliegen schildern. Darin kann bereits eingeschätzt werden, inwieweit rechtlicher Beistand überhaupt notwendig ist und was für Optionen grundsätzlich bestehen. Sollte ein persönliches und ausführlicheres Beratungsgespräch notwendig sein, berechne ich hierfür pauschal 150,00 €. Diese Gebühr wird im Falle einer Beauftragung auf die weiteren Gebühren angerechnet. Eine verlässliche Einschätzung über Ihre Lage und das weitere Vorgehen kann allerdings meist erst nach Akteneinsicht abgegeben werden.
Rechtsanwälte, und damit auch Strafverteidiger, haben grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten, ihr Honorar abzurechnen:
Nach den gesetzlich vorgesehenen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG);
nach einer Pauschale für einen bestimmten Verfahrensabschnitt oder das gesamte Verfahren;
nach Zeitstunden zu einem vorher festgelegten Stundensatz.
Welches Modell gewählt wird, hängt letztlich vom Einzelfall ab, insbesondere vom Umfang der Akte, der Schwierigkeit der Rechtslage und den Zielen der Strafverteidigung. In vielen (vor allem einfach gelagerten) Fällen kann nach den im RVG vorgesehenen Gebühren abgerechnet werden. Je nach Komplexität eignet sich allerdings oft auch ein Pauschalhonorar. Dies wird mit Ihnen selbstverständlich offen kommuniziert, damit eine für alle angemessene Lösung gefunden wird.